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Startup Unternehmen

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Plattform-Geschäftsmodelle

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weiterentwicklung von Sharing Economy

Der heutige „Sharing-Markt“ geht über den klassischen Gedanken des Teilens hinaus:

  • Online-Plattformen bringen zahlreiche Anbieter und Nachfrager zusammen, so dass der Austausch von Waren und Dienstleistungen nahezu überall und zeitunabhängig stattfinden kann

Man spricht dann von sog. Plattform-Geschäftsmodellen.

Funktion

Die Plattform-Entwickler nutzen Technologie um Menschen, Organisationen und Ressourcen in einem interaktiven System zu vernetzen und den Austausch von Daten und Gütern zu ermöglichen. Weil diese Verknüpfung auf Internet-Plattformen stattfindet, nennt man sie naheliegender Weise „Plattform-Geschäftsmodelle“.

Digitale Disruption

Ziel dabei ist es,

  • sich als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage mehrerer Marktteilnehmer zu etablieren
  • bisherige Marktmechanismen zu durchbrechen und „Gatekeeper“, d.h. Vermittler, die in den klassischen Geschäftsmodellen den Direktkontakt zwischen Anbieter und Endverbraucher verhinderten.

Der ursprüngliche Markt (klassisches Geschäftsmodell) wird dadurch

  • erweitert
  • um neue Mechanismen ergänzt
  • stark beeinträchtigt.

Diese Entwicklung wird in der Lehre als „digitale Disruption“ bezeichnet.

Geschäftsidee-Modulierung

Für jene, die ihre Geschäftsidee softwaremässig modulieren möchten, verweisen wir Sie auf unsere Ausführungen unter:

5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren

  • IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
  • TEAM
  • BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
  • FINANZIERUNG
  • TIMING

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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