Zu erwartende Regulierung

Trotz des hochgehaltenen Grundsatzes der Vertragsfreiheit wird der Ruf nach Regulierung immer lauter, und zwar nicht nur der Unternehmer mit klassischen Geschäftsmodellen, sondern auch der Betrüger und Schmarotzer wegen, die immer neue Entwicklungen in illegaler Weise zu ihren Gunsten missbrauchen. Dies lässt so wenig vermeiden, wie in alten Zeiten  die Strassenräuber und Piraten.

Die bisher klare Trennung von „Gewerbe“ und „Privat“ zog sich bis zur Besteuerung durch (Unternehmen oder Selbständigerwerbende und Privatpersonen). Dieses Unterlaufen der klaren Qualifikationsstrukturen durch „Sharing Economy“ gibt auch dem Fiskus Probleme auf: Die digitalen Spuren werden ihn besser als bei der klassischen Einteilung zu den Einnahmenquellen führen, nur wird es beim jetzigen Steuersystem Einordnungsprobleme geben, wenn der Mikrounternehmer oder die Privatperson (Arbeitnehmer oder Pensionär) nebenher gewerbsmässig tätig sind (siehe Box, Airbnb, Artikelfolge von RA M. Peyer). Mit der Zeit werden die Steuersubjekt-Klassierungen aufgelöst werden müssen.

Wenn Plattformbetreiber keinen rechtlichen Sitz in der Schweiz ergeben sich Fragen der transnationalen Durchsetzung von Schweizer Recht, vergleichbar mit solchen bei unerlaubten Inhalten auf Webseiten von Anbietern mit Sitz im Ausland

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die „Sharing Economy-Entwicklung“ – trotz Selbstregulierungsbemühungen – den Gesetzgeber als Regulierer auf den Plan ruft.

Es ist Startups zu empfehlen, regulatorische Eingriffe bereits bei der Entwicklung des Geschäftskonzepts, bei den technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Detailkonzepten mit zu bedenken bzw. – soweit möglich – vorweg einzuplanen.

5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren

  • IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
  • TEAM
  • BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
  • FINANZIERUNG
  • TIMING
Drucken / Weiterempfehlen: