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Startup Unternehmen

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Checkliste: Meine Familie

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Meine Familie

Für eine erfolgreiche selbständige Erwerbstätigkeit hat der Unternehmer auch die Interessen seiner Familie beachten und zu wahren:

  • Entscheid pro selbständige Erwerbstätigkeit
    • Miteinbezug der Familie
      • Der Gründer sollte den Entscheid für den Übertritt in die Selbständigkeit nicht allein treffen, sondern seine Lebenspartnerin miteinbinden und mit Nahestehenden für den Entscheid über die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein Brainstorming betreiben
        • Gründerfamilie
        • Sonnenseiten des Unternehmertums
        • Schattenseiten des Unternehmertums
    • Private Finanzplanung
      • Trennung von Geschäft und Privat
      • Sicherstellung privater Substanz
  • Start-Phase
  • Life-/Work-Balance
    • geringere Freizeit
    • Eingeschränktes Privatleben
    • Reduzierte Planbarkeit von Freizeit und Ferien
    • Entbehrungen von Lebenspartnerin und Kindern
  • Partner als Mitarbeiter
  • Sicherstellung der Unternehmer-Vertretung
    • Vertretungsrecht
      • Allgemein
        • Ziel einer rechtsgeschäftlichen Stellvertretung ist es, dass Rechtsgeschäfte durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter (Stellvertreter) im Namen und auf Rechnung des Vertretenen (Vollmachtgeber) geschlossen werden können
        • Die Stellvertretung ist vor allem eine sinnvolle Ausnahme für Abwesenheits- oder Bagatellfälle
        • Rechtsgeschaeftliche Stellvertretung
      • Weitere Detailinformationen
    • Organvertretung
      • Sicherstellung der Vertretung im Unternehmen, auch für den Fall der Unabkömmlichkeit des Unternehmers oder sonstiger Verhinderung bzw. im Falle einer bereits bestehenden Unternehmenshierarchie
    • Vollmacht(en)
      • Der Unternehmer sollte prüfen, ob und inwieweit (Spezialvollmacht oder Generalvollmacht) eine Bevollmächtigung für bestimmte Angelegenheiten oder Notfälle zu installieren ist
  • Dispositionsunfähigkeit des Unternehmers
    • Erwachsenenschutz
      • Allgemein
        • Prinzip der eigenen Vorsorge
        • Die zwei Instrumente der eigenen Vorsorge
          • Vorsorgeauftrag
          • Patientenverfügung
      • Vorsorgeauftrag
        • Definition
          • Ermächtigung einer Person, für sich Handlungen bei Urteilsunfähigkeit auf den Gebieten der Personen- oder Vermögenssorge oder Vertretung im Rechtsverkehr vorzunehmen
        • Weitere Detailinformationen
      • Patientenverfügung
        • Definition
          • Anordnung für den Fall der Urteilsunfähigkeit hinsichtlich der erwünschten oder unerwünschten medizinischen Massnahmen sowie der Bezeichnung der vertretungsberechtigten Person für die Entscheidung medizinischer Massnahmen
        • Weitere Detailinformationen
  • Tod des Unternehmers
    • Lebenspartner
      • Konkubinatsvertrag
        • Definition
          • Vertrag, mit welchem die Konkubinatspartner ihre Rechte und Pflichten während der Dauer und bei Auflösung des Konkubinats regeln
        • Weitere Detailinformationen
      • Ehevertrag
        • Definition
          • Mit dem Ehevertrag wird einerseits ein vom gesetzlichen Güterstand abweichender Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) festgelegt, bei nachträglichem Güterstandswechsel die güterrechtliche Auseinandersetzung bestimmt und – je nach Güterstand und sofern und soweit möglich – Modifikationen an der Güterzuweisung vorzunehmen bzw. den Vorschlag zugewiesen, sei es bei Tod oder Scheidung
        • Weitere Detailinformationen
    • Nachlassplanung
    • Verfügungen von Todes wegen
      • Testament
        • Definition
          • jederzeit einseitig frei widerrufbare Verfügung über den Nachlass
        • Weitere Detailinformationen
      • Erbvertrag
      • Konkubinat
        • Allgemein
          • Für Konkubinatspartner hat das fehlende Verheiratetsein die nachteilige Folge, dass testamentarisch (oder mit Erbvertrag) der Partner nicht im gewünschten Ausmass letztwillig berücksichtigt werden kann, sofern Personen vorhanden sind, die von Gesetzes wegen (Pflichtteile) zu berücksichtigen sind (zB Kinder oder Eltern) und altersbedingt nicht in der Lage sind bzw. sonst nicht bereit sind, auf ihre Pflichtteilsrechte zu verzichten
        • Weitere Detailinformationen / Gestaltungsmöglichkeiten
    • Vorsorge
      • Allgemein
        • Definition der Vorsorge
          • Maßnahmen zur Finanzierung der Folgen von Alter, Invalidität oder Tod
        • AHV/IV/EO
          • Definition
            • Obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzversicherung (EO) sowie Arbeitslosenversicherung (IE))
          • Weitere Detailinformationen
        • Berufliche Vorsorge (BVG; 2. Säule)
        • Private Vorsorge (3. Säule)
          • Definition
            • Säule 3a (steuerlich privilegiert)
              • Säule 3a-Konti / Sparkonti
            • Säule 3b (nicht steuerlich privilegierte private Vorsorge)
              • Sparkonto etc.
              • Lebensversicherungen
              • Sonstige Kapitalanlagen
          • Weitere Detailinformationen
      • Konkubinat
      • Ehe
        • Siehe Allgemeines oben
    • Unternehmensnachfolge

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