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Startup Unternehmen

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EasyGov

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf EasyGov ist ein „Online Schalter für Unternehmen“.

Derzeit erlaubt „EasyGov“ erlaubt derzeit folgende Massnahmen:

einfache Unternehmensgründung

elektronische Abwicklung von Verfahren

  • Bewilligungsverfahren
  • Antragsverfahren
  • Meldeverfahren

Online-Erledigung von „Behördengängen“ für das bestehendes Unternehmen zu jeder Tageszeit und an einem einzigen Ort

  • einfach
  • Schnell
  • effizient

Als EasyGov-Benutzer müssen Sie sich registrieren und anmelden:

Ablösung von StartBiz.ch durch EasyGov.swiss

  • Neu
    • Der seit 2004 bestehende Gründerschalter StartBiz.ch ist durch EasyGov.swiss abgelöst worden: www.easygov.swiss
  • History von www.StartBiz.ch
    • Der Online-Schalter für Unternehmensgründung (www.StartBiz.ch) war eine transaktionsorientierte Plattform
    • Ziel war es, die Neugründung von Unternehmen in der Schweiz zu unterstützen und zu vereinfachen
    • Ein Dialog-System führte durch den Anmeldeprozess
      • beim Handelsregister
      • bei der Mehrwertsteuer
      • der AHV
      • der Unfallversicherung
    • Die Plattform wurde seit 2004 betrieben und laufend weiterentwickelt wie beispielsweise
      • die vollelektronische Handelsregisteranmeldung für Einzelfirmen mittels SuisseID
      • die vollelektronische Datenübermittlung in strukturierter Form an die SUVA
      •  umgesetzt. Der geplante One-Stop-Shop (siehe unten) soll StartBiz.ch ablösen.
  • History von „One-Stop-Shop“
    • Bis Ende 2017 sollte StartBiz ursprünglich durch den „One-Stop-Shop“ abgelöst werden
      • Es war geplant, dass längerfristig unterschiedliche Behördengänge medienbruchfrei auf bundes-, kantonaler und kommunaler Stufe zu ermöglichen
    • Nach Abschluss des Projekts sollte der One-StopShop laufend ausgebaut werden
      • Ein solcher «One-Stop-Shop» soll für die Unternehmen ausgestatten und verfügbar sein:
        • 24 Stunden
        • 365 Tage im Jahr
        • Zugang mit elektronischer Identität bzw. entsprechender Zugangsberechtigung
    • Zentral sollte bei diesem Ansatz sein:
      • Direkter Aufbau auf den von einzelnen Behörden elektronisch angebotenen Dienstleistungen und Verbindung über einen virtuellen One-Stop-Shop
      • Unveränderte Kompetenzen zwischen Behörden und den föderalen Stufen
  • Es scheint nun, dass der Bund direkt auf www.easygov.swiss übergegangen ist.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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