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Startup Unternehmen

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Exkurs: Restriktionen aus früherem Arbeitsverhältnis

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gründer sollten bei ihrem Gründungsvorhaben Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis beachten, damit sie nicht im Gründungsprozess und nach dem Start vom früheren Arbeitgeber ausgebremst werden:

Vorbereitungsarbeiten während Bestehen des Arbeitsverhältnisses

Keine arbeitsvertragliche Regelung der Freizeitbeschäftigung

Arbeitsvertragliche Nebenbeschäftigungsregelung

  • Meistens an eine Bewilligung des Arbeitgebers gebunden
  • Beurteilung im individuell konkreten Einzelfall möglich

Arbeitnehmererfindung

Definitionen

  • Diensterfindung
    • =   Erfindung, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und in Erfüllung seiner Vertragspflicht geschaffen hat
  • Gelegenheitserfindung
    • =   Erfindung, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages erzielt, aber ausserhalb seiner Vertragspflicht geschaffen wurde
  • Freie Erfindung
    • =   Erfindung, die nicht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und ausserhalbe der Vertragspflichten erzielt wurde

Arbeitnehmererfindung nach Entlassung

  • Übergang oder Übertragung von Dienst- und Gelegenheitserfindungen
    • Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen bzw- –designs und gebundene Gelegenheitserfindungen bzw. –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch auf den Arbeitgeber übergehen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitgeber zu übertragen
    • Frage des Zeitpunkt des Schöpfungseintritts (vor oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Freie Erfindungen
    • Ob und inwieweit freie Erfindungen dem Arbeitgeber anzudienen sind, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und bedarf daher einer Beurteilung im konkreten Einzelfall

Weitere Detailinformationen

Konkurrenzverbot / Konventionalstrafe

Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot

Konventionalstrafe

Weitere Detailinformationen

Abwerbung von Arbeitskollegen

  • Innerbetriebliche Personalsuche
    • Es ist unzulässig. Im Betrieb des Arbeitgebers Mitarbeiter abzuwerben
  • Externe Personalsuche (zB mittels Stelleninserat)
    • Zulässigkeit
  • Weitere Detailinformationen

Kundenabwerbung

Kundenabwerbungsverbot im Allgemeinen

  • Das Verbot den Arbeitgeber zu schädigen und die Treuepflicht des Arbeitnehmers gebieten es, dass der Arbeitnehmer nicht die Kunden des Arbeitgebers abwirbt

Kundenansprache während des laufenden Arbeitsverhältnisses

Kundenansprache nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Grundlagen
    • Treuepflicht (OR 321a Abs. 1)
    • Beachtung der nachvertraglichen Pflicht zur Geheimhaltung (OR 321a Abs. 4)
    • Verbot der Arbeitgeberschädigung (sog. Schädigungsverbot)
  • Mitteilungsverbot, nicht aber Verwertungsverbot

Weitere Detailinformationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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