Buchführungsregeln

Buchführungsgrundsätze

Zu den Grundsätzen einer ordnungsmässiger Buchführung zählen u.a.:

  • vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte;
  • Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge;
  • Klarheit;
  • Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens;
  • Nachprüfbarkeit.

Weiteres siehe Gesetzestext von OR 957a in der Box unten

Doppelte Buchhaltung

Als „doppelt“ im technischen Sinne die Buchhaltung dann, wenn ein Geschäftsvorfall verbucht wird:

  • auf dem Sach-Konto (zB Debitorenkonto oder Kreditorenkonto der Buchhaltung) und
  • dem Gegenkonto (zB Bankkonto der Buchhaltung).

Kontenplan

Der Kontenplan (auch: „Kontenrahmen“, „KMU-Kontenplan“) ist das Hilfsmittel zur Strukturierung der Buchhaltung, damit sie den Regeln für die Rechnungslegung eines Unternehmens genügt. Er soll eine gute und aussagekräftige Organisation der Finanzstruktur gewährleisten.

Weiterführende Information

Buchhaltungsgrundsätze

Doppelte Buchhaltung

  • Literatur
    • PROCHINIG URS / LEIMGRUBER JÜRG, Doppelte Buchhaltung, Schulausgabe, 6. Auflage, Zürich 2000 / Nachdruck 2008, 175 S.
    • PROCHINIG URS / LEIMGRUBER JÜRG, Buchhaltung in 20 Stunden – Theorie, Aufgaben, Lösungen, 7. Auflage, Zürich 2015
  • Links

Kontenplan

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