Miete

Das Unternehmen benötigt für seinen Gesellschaftssitz ein Domizil und in den meisten Fällen für die Ausführung seiner Tätigkeit Geschäftsräume.

Bei allen diesen unterschiedlich definierten Rechtsverhältnissen bestehen Rechte und Pflichten:

Unternehmensdomizil

  • Definition
    • Das Unternehmensdomizil ist die Anschrift, unter der das Unternehmen an seinem Sitz erreicht werden kann
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Geschäftsraummiete

  • Definition
    • Der Geschäftsmietvertrag betrifft gewerblich genutzte Räume und untersteht grundsätzlich den allgemeinen mietvertraglichen Regeln, wobei gewisse Spezialbestimmungen Anwendung finden können
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Rohbaumiete

  • Definition
    • Bei der Miete eines Rohbaus übernimmt das Unternehmen als Mieter ein nicht oder nicht voll ausgebautes Mietobjekt zum End- oder Innenausbau, für die Herstellung der bedürfnisgerechten Gebrauchstauglichkeit
  • Weitere Detailinformationen

Mietrecht im Allgemeinen

  • Mietrecht

Einzelne Mietrechtsthemen

Mietvertrag

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