Opting-Out-Arten

Dem Unternehmen resp. den Gesellschaftern stehen folgende „Optings“ zur Verfügung

Opting-out

  • (zulässiger) Verzicht auf eine Buchprüfung bezüglich der normalerweise bestehenden Revisionspflicht (Art. 727a Abs. 2 OR)

Opting-in

  • Bestehen auf einer (freiwilligen) Revision, zB Kapitalgeber, Kunden o.ä.

Opting-down

  • Das Opting-down setzt in jedem Fall ein Opting-out voraus (OR 727a Abs. 2), also den Verzicht auf eine Revision, die den gesetzlichen Erfordernissen entspricht
  • Die Gesellschaft ist anschliessend im „aussergesetzlichen“ Bereich der Revision völlig frei in der Festlegung der Art der Revision und des Prüfers
  • Letzterer muss daher weder über eine Zulassung verfügen noch unabhängig im Sinne von Art. 728 oder 729 OR sein
  • Beispielsweise kann die Prüfung durch einen Minderheitsaktionär oder ein Mitglied des Verwaltungsrats durchgeführt werden
  • Da es sich um keine Revision im Sinne des Gesetzes handelt, wird auch kein Revisionsorgan  ins Handelsregister eingetragen.

Opting-up

  • Beim Opting-up verlangt eine Minderheit die qualifizierte Prüfung im Sinne des Gesetzes (also ordentliche statt eingeschränkte Revision) (vgl. OR 727 Abs. 2)
  • Das Opting-up setzt selbstverständlich eine entsprechende Zulassung und die Unabhängigkeit der Revisionsstelle voraus. 
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