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Startup Unternehmen

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Ehegatte / Lebenspartner als Mitarbeiter

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht selten ist anzutreffen, dass Ehegatten oder Lebenspartner nicht bloss das Bett, sondern auch den Arbeitsplatz teilen bzw. zusammenarbeiten:

Ausbildung des Lebenspartners / Funktion des Lebenspartners im Betrieb

  • Kernbusiness-Fachbildung und -Erfahrung
    • Bei Technologie-Startups ist es von besonderem Vorteil, wenn zwei Lebenspartner mit ähnlichem Ausbildungs- und Praxis-Background im Kernbereich Aufbauarbeit leisten können
  • Führungsaufgaben
    • Sinnvoll sind natürlich aus Situationen, wo der Lebenspartner den anderen entlasten kann, damit sich dieser voll seinen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten annehmen kann, was zu einer (notwendigen) Beschleunigung führen kann
  • Administrationsarbeiten
  • Nützlich sind Situationen, wo der Partner Infrastrukturarbeiten leisten kann (Finanzen, Marketing, Buchhaltung etc.), die ganz oder teilweise im Outsourcing erledigt werden können

Funktion des Lebenspartners

  • Aufgabenteilung
    • Bei der Aufgabenzuteilung sind die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Unternehmen und Lebenspartner zu berücksichtigen
  • Rollenverteilung
    • Besondere Beachtung haben die Partner ihren Zuständigkeiten, ihrem Auftritt und ihrer Kommunikation zu schenken
      • Die Partner sollten sind stringent an ihre Zuständigkeiten halten und sich nicht durch das Personal ausspielen lassen
      • Respektvoller Umgang ist angezeigt; der eine Partner soll sich nicht über den anderen stellen
      • Der Partner mit einer niedrigeren Ausbildung oder Betriebsfunktion soll nicht eine sog. „Gango“-Position gebracht werden
  • Abhängigkeit / respektvolle Subordination
    • Ziel ist eine respektvolle Zusammenarbeit und nicht eine abhängige Untergebenen-Stellung, wo der andere Partner immer nachfragen muss und beim Personal als zweitklassig, als zurückgestuft usw. wahrgenommen wird
      • Dies gilt auch dann, wenn der Lebenspartner im Arbeitsverhältnis tätig ist, wo der Arbeitnehmer in rechtlicher Hinsicht stets in einem sog. „Subordinationsverhältnis“ steht

Entschädigung

Weitere Detailinformationen

Besonderes

  • Es ist eine anspruchsvolle Herausforderung, dass die nicht selten auftretenden unternehmerischen Schwierigkeiten nicht auf das persönliche Verhältnis übergreifen, lässt sich in schwierigen Zeiten „Geschäft“ und „Privat“ nicht immer trennen

5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren

  • IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
  • TEAM
  • BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
  • FINANZIERUNG
  • TIMING

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    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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