LAWINFO

Startup Unternehmen

QR Code

Teamarbeit

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur optimalen Nutzung ihrer Ressourcen versuchen Unternehmen, Wissen, Erfahrungen und unterschiedliche Backgrounds ihrer Mitarbeiter zu nutzen und in ein Team einzubringen:

Definition

  • Die Teamarbeit ist geprägt durch eine enge Zusammenarbeit mehrerer Personen mit einem gemeinsamen Ziel, entweder als „Gruppenarbeit“ oder „Projektteam“

Bedarf

  • zB in sich geschlossenes Projektthema
  • zB abteilungsübergreifendes Thema im Hinblick auf eine Produktepräsentation

Weitere Detailinformationen

Besonderes

  • Voraussetzungen für eine gute Teamarbeit
  • Zusammenarbeit von Dritten wie zB Freelancer / einfache Gesellschaft?
    • Die Zusammenarbeit mit gemeinsamem Ziel von „Nichtmitarbeitern“ kann zum automatischen Bestehen einer einfachen Gesellschaft führen (sog. „Subsidiärform“)
    • Es besteht für das Auftrag gebende Unternehmen das Risiko, dass anstelle der oder zusätzlich zu einzelnen Beauftragten plötzlich die „Gruppe der Dritten“ gemeinsam die (Urheber-)Rechte aus ihrer Arbeit geltend machen und erklären diese seien als Ganzes nicht ablieferungspflichtig o.ä.

5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren

  • IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
  • TEAM
  • BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
  • FINANZIERUNG
  • TIMING

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.