Ausgangslage
Das Vertriebsrecht umfasst verschiedene Vertriebsverhältnisse mit unterschiedlichen Funktionen, Kompetenzen, Rechte und Pflichten der Absatzmittler.
Wichtige Gebietswahl
Für den Absatzmittler sind stets Produkteimage, Exklusivität und Rayon wichtig.
Grundlage
Das Vertriebsrecht kennt insbesondere folgende Absatzmittler-Verhältnisse:
- Mäklervertrag
- Agenturvertrag
- Einkaufs- und Verkaufskommission
- Alleinvertriebsvertrag
- Franchisingvertrag
- Speditionsvertrag
- Frachtvertrag
Weitere Detailinformationen
Statt einer Wiederholung sei verwiesen auf:
- Vertriebsrecht
Weiterführende Informationen
- Lizenzrecht | lizenz-recht.ch