Gegenstand + Umfang der Prüfung

Die Art der Revision hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens ab. Folgende grundsätzlichen Varianten sind möglich:

Ordentliche Revision

  • Grundlagen
    • OR 728a
    • OR 728c
  • Gegenstand und Umfang der Prüfung
    • Prüfung aus externen Informationen
      • zB Richtigbefunds-Bestätigungen von Lieferanten und Kunden
    • Prüfung internes Kontrollsystem (IKS)
    • Inventurpräsenzpflicht bei Wichtigkeit
    • Prüfung der Empfehlung der Jahresrechnung
    • Umfassende Berichterstattung
  • Revisionsergebnis
    • An den Verwaltungsrat
      • vollständiger Bericht
    • An die Generalversammlung
      • Zusammenfassung des Berichts

Eingeschränkte Revision

  • Grundlagen
    • OR 728a
    • OR 729 ff.
  • Voraussetzungen
    • Grundsatz
      • Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen (vgl. OR 727a Abs. 1
    • Ausnahme
      • Mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (vgl. OR 727a Abs. 2)
  • Gegenstand und Umfang der Prüfung
    • Befragungen des Managements
    • angemessene Detailprüfungen
    • analytische Prüfungshandlungen
  • Revisionsergebnis
    • An die Generalversammlung
      • Zusammenfassung des Berichts

Verzicht auf Revision

  • Grundlagen
    • OR 727a Abs. 2
    • OR 727 Abs. 2
    • Verzicht auf Revision
    • Statutenänderung
    • HR-Eintrag
  • Voraussetzungen
    • Hat die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigt, so kann mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (OR 727a Abs. 2
  • Gegenstand und Umfang der Prüfung
    • entfällt
  • Revisionsergebnis
    • entfällt
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