LAWINFO

Startup Unternehmen

QR Code

Beizug Steuerberater

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Regelungsdichte hat sich bei den Steuererlassen massiv erhöht. Früher waren die Gesetze, auch die Steuergesetze, so strukturiert und formuliert, dass der Laie sie ohne Beizug eines Beraters anwenden konnte. Durch den Zeitenlauf, durch das wahl-motivierte Politmarketing der Volksvertreter, die von Lobbyisten verfolgten Partikularinteressen, die Globalisierung und die Einflussnahme von EU und den USA sind die Steuererlasse oft nur noch von Spezialisten beherrschbar. Dazu kommt, dass Mobilität, Digitalisierung und interkulturelle Partnerschaften bzw. berufliche Herausforderungen oft mit mehreren Tätigkeits- und Aufenthaltsorten verbunden sind, und auch so auf Seiten des Steuerpflichtigen zusätzliche Herausforderungen entstanden sind, die der Steuerlaie nicht mehr selber managen kann.

Gleiches gilt natürlich auch für Startups und Jungunternehmen, vor allem bei mehrschichtigen Beziehungen und Vertragsverhältnissen beim Aufbau, Expansion und Restrukturierung sowie bei der Beteiligungsnahme durch Investoren oder Venture Capital-Gesellschaften (VCG).

In folgenden Fällen kommt der Gründer, Jungunternehmer und „sein“ Unternehmen nicht mehr um den Beizug eines Steuerberaters umhin:

  • Grenzüberschreitende
    • F&E
    • Produktion
    • Vertrieb
    • Verkaufsaktivitäten
  • Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im Ausland
  • Venture Capital-Finanzierungen
  • Mezzanine-Finanzierung
  • Staatliche Finanzierungsunterstützung
  • Spin-Offs
  • Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligungen
  • etc.

Für eine effektive Steuerberatung ist abzuklären, ob der Steuerberater in den delikaten Themen Ausbildung, Praxiswissen und Erfahrung hat.

Informationen zur Auswahl eines Steuerberaters finden Sie unter:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.